Behandlung ohne ärztliche Verordnung.
Starten Sie Ihre Therapie sofort.
Als sektoraler Heilpraktiker können wir Sie direkt behandeln – ohne vorherigen Arztbesuch. Sparen Sie sich den Weg und die Wartezeit.
Aufgrund § 1 des Heilpraktikergesetzes sind wir berechtigt, die Heilkunde eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie eigenverantwortlich auszuüben.
Schneller Therapiebeginn ohne vorherigen Arzttermin.
Maßgeschneiderte Behandlung ohne Budgetvorgaben.
Mehr Spielraum bei der Terminplanung.
Mit dieser Erlaubnis ist es uns gestattet, physiotherapeutische Heilmittel ohne eine ärztliche Verordnung auszuüben. Im Rahmen der physiotherapeutischen Untersuchung und Diagnosestellung kann ein Behandlungsplan erstellt und durchgeführt werden.
Sie können direkt zu uns kommen und mit der Behandlung beginnen – ohne vorher zum Arzt gehen zu müssen.
Die Kosten werden über eine Honorarrechnung nach der Preisliste der Physiotherapie analog (a) der Gebührliste für Heilpraktiker berechnet.
Private Krankenkassen: Die Kostenübernahme der Heilbehandlungen durch private Krankenkassen ist möglich. Bitte erkundigen Sie sich vorher über die Kostenerstattungen für physiotherapeutische Heilbehandlungen in Ihrem Tarifabschluss.
Gesetzliche Krankenkassen: Bei gesetzlichen Krankenkassen können die Kosten nicht erstattet werden. Jedoch gibt es Zusatzversicherungen, die physiotherapeutische Heilmittel bis zu 1.000 Euro im Jahr voll erstatten.
1. Erstgespräch: In einem ausführlichen Erstgespräch erfassen wir Ihre Beschwerden und Ihre medizinische Vorgeschichte.
2. Untersuchung: Wir führen eine gründliche physiotherapeutische Untersuchung durch und erstellen eine Diagnose.
3. Behandlungsplan: Gemeinsam entwickeln wir einen individuellen Behandlungsplan, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
4. Therapie: Die Behandlung beginnt sofort – ohne Wartezeiten.
Eine Behandlung ohne ärztliche Verordnung ist besonders sinnvoll bei:
Wir klären gerne vorab, ob die Behandlung als sektoraler Heilpraktiker für Sie in Frage kommt.
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